Gesetzliche Verpflichtung zur Kastration von Hauskatzen Die Kastrationspflicht gilt gleichermaßen für Kätzinnen und Kater. Bei beiden Geschlechtern wird eine Kastration - Entfernung der Eierstöcke und Gebärmutter bzw. der Hoden - durchgeführt. Eine Sterilisation - Unterbindung der Eileiter bzw. Samenleiter - wird bei Katzen nicht durchgeführt, da dadurch weder die Raunze der Kätzin noch das Markieren des Katers verhindert werden würde. |